Profitieren Sie für ihre Existenzgründung von der Förderung durch die Agentur für Arbeit durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Dieser kann von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter ausgestellt werden und ist für Menschen, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich selbstständig machen wollen. Jetzt ist das auch über die AKR Consult GbR für Berlin und Brandenburg möglich – weitere Informationen.
Als Existenzgründer in Deutschland für die Vorbereitung der Gründung eine Unterstützung zu erhalten, ist nicht einfach. Erst wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mithelfen können, kann der Gründer auf Unterstützung hoffen, denn dann ist es dem Arbeitsvermittler möglich, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (ehemals Bildungsgutschein, jetzt AVGS) auszugeben und Sie dürfen sich einen zertifizierten Bildungsträger suchen. Mit diesem Bildungsträger können Sie alle Vorbereitungen treffen, das Gründungsprojekt begutachten lassen und dort schließlich auch die nötigen Formulare durch die fachkundige Stelle unterschreiben lassen.
Die Vorbereitung der Existenzgründung sollte jedoch mehr sein als nur ein formaler Akt der Unterschrift. Es gibt je nach Gründungsvorhaben unterschiedliche Fragen. Ein Freiberufler wird andere Fragen haben als ein Handwerker, der gerade die Meisterprüfung bestanden hat und nun sein Handwerksbetrieb gründen will. Allein die Frage der Finanzierung muss in jedem individuellen Fall anders angegangen werden – dasselbe gilt auch für Fördergelder.
Wenn Sie die Existenzgründung mit Unterstützung durch ein erfahrenes Team unterschiedlichster Fachspezialisten angehen wollen, heißt Sie die AKR Consult GbR herzlich willkommen. Hier erhalten Sie einen Spezialisten für Ihr Fachgebiet, der für weiterführende über das Spezialgebiet hinausgehende Fragen auf einen multidisziplinären Beraterpool zugreifen kann, der für fast alle erdenklichen Fragen der Existenzgründung eine Antwort geben kann. Also zögern Sie nicht und kontaktieren AKR Consult.