Welche Schritte sind vor der Unternehmensgründung wichtig?
Bevor Sie sich fragen, was Sie alles brauchen, um sich selbstständig zu machen, sollten Sie sich die Frage stellen, was Ihnen im Leben wichtig ist. Selbstständig sein ist keine technische Angelegenheit, sondern hat auch etwas mit der inneren Überzeugung zu tun. Was will ICH wirklich in meinem Leben ist daher eine der wichtigsten Fragen, die Sie sich stellen sollten. Erst nach der Beantwortung dessen, kann es sein, dass Sie sich mit einer Selbstständigkeit auseinandersetzen sollten.
Womit sollte ich mich vor der Unternehmensgründung beschäftigen?
Wichtige Themen, die Sie vor der Gründung bearbeiten sollten sind:
- Wem will ich mein Produkt/meine Leistung verkaufen?
- Wer ist noch auf dem Markt unterwegs?
- Was mache ich anders/besser als die anderen?
- Was zeichnet mich aus, um am Markt zu bestehen?
- Was kann ich dafür tun, um mit meinen Kunden in Kontakt zu kommen.
Was ist das Gründercoaching Deutschland?
Das Gründercoaching Deutschland der KfW ist für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Gründer in den ersten fünf Jahren nach der Gründung geeignet.
Wie beantrage ich den Zuschusses für das Gründercoaching Deutschland?
Um an diesem Programm teilnehmen zu können, sind verschiedene Schritte notwendig:
- Wahl eines oder mehrerer Coaches
- Ausfüllen des Antrags auf Gründercoaching der KfW
- Abgabe und Prüfung des Antrags beim Regionalpartner (die Handwerkskammer verlangt dafür eine Aufwandspauschale)
- Prüfung durch die KfW
- Abschluss eines Coaching-Vertrages
- Abrechnung des Coaching mit der KfW
Wie viel kann ich beantragen?
Maximal sind 6.000 € Netto möglich. Wobei der Tagessatz den Betrag von 800 € nicht übersteigen darf. Bei Gründung aus Arbeitslosigkeit und 90-%iger Förderung sind maximal 4.000 € möglich.
Bis wann kann ich das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Gründercoaching kann bis zu 5 Jahre nach Gründung beantragt werden. Bei Gründung aus Arbeitslosigkeit ist ein Zuschuss von 90% im ersten Jahr nach der Gründung möglich, danach 50%. In den neuen Bundesländern 75% des Beraterhonorars.
Wann kann ich mit 90% Zuschuss rechnen?
Bei Gründung aus Arbeitslosigkeit werden 90% Zuschuss gewährt. Entweder sie weisen das durch den Bewilligungsbeschied für Einstiegsgeld bzw. Gründungszuschuss nach oder in der letzten Zeit wird auch der aktuelle Bewilligungsbescheid für Leistungen nach dem SGB III akzeptiert.